Herzlich Willkommen bei der Tafel Roth e. V.

LEBENSMITTEL RETTEN. MENSCHEN HELFEN, das ist unser Ziel.
In Deutschland werden täglich etliche Tonnen Lebensmittel vernichtet so auch im Landkreis Roth, obwohl sie noch verzehrfähig sind. Gleichzeitig herrscht bei vielen Menschen Mangel. Die gemeinnützige Tafel Roth e. V. schafft hier einen Ausgleich. Sie sammelt mit ehrenamtlichen Helfern/innen überschüssige, qualitativ einwandfreie Lebensmittel und verteilt diese an sozial- und wirtschaftlich Benachteiligte.
Mit schneller und unbürokratischer Hilfe lindert die Tafel Roth e. V. die Folgen von Armut in einer reichen Gesellschaft und steht für Solidarität und Mitmenschlichkeit. Die Tafel ist eine soziale Bewegung unserer Zeit. Unterstützen Sie uns gerne mit ehrenamtlichem Engagement, mit einer Spende oder ideell. Jede Hilfe ist willkommen!
Neuigkeiten
Anton-Seitz-Schule in Roth spendet an die Ausgabestelle Roth
WeiterlesenHERZLICHES DANKESCHÖN an die Schüler*innen der Anton-Seitz-Schule in Roth und an ihre Eltern
Öffnungszeiten der Ausgabestelle Roth für Dezember 2025
WeiterlesenBitte beachten Öffnungszeiten der Ausgabestelle Roth Dezember 2025
Öffnungszeiten der Ausgabestelle Greding Dezember 2025
WeiterlesenBitte beachten Öffnungszeiten der Ausgabestelle Greding Dezember 2025
Wer gilt als bedürftig?
Häufig hängt die Bedürftigkeit mit längerer Arbeitslosigkeit zusammen. Langzeitarbeitslose erhalten nach Überprüfung durch das Jobcenter Arbeitslosengeld II. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich danach, ob die Betroffenen zusätzliches Einkommen oder Vermögen besitzen, das für die Lebenshaltung genutzt werden kann. Ebenso können Rentner, Alleinerziehende oder Geringverdiener einen Ausweis erhalten. Mit dem Ausweis sind Sie berechtigt, einmal in der Woche einzukaufen. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, werden zusätzliche Einkommen zugrunde gelegt.
Bei unseren Überprüfungen der Einkommenshöhen müssen wir immer wieder feststellen, dass erschreckend viele Rentnerinnen und Rentner mitunter weit unter diesen Einkommensgrenzen liegen. Ebenso sind unter den Bedürftigen viele alleinerziehende Mütter oder Väter oder Personen mit Zeitverträgen.
Personen, die Mitteilungen des Jobcenters vorlegen können, wonach sie einschließlich des Arbeitslosengeldes nicht über mehr als 1.250,00 Euro verfügen, können von der Tafel Roth e. V. einen Ausweis erhalten. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, werden zusätzliche Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze zugrunde gelegt. Gleiches gilt für Rentner oder Geringverdiener.
Die Einkommensgrenzen für Einzelpersonen beträgt 1.250,00 Euro. Jeder weitere Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft/ Familie darf zusätzlich 350,00 Euro Einkommen haben. Für Kinder unter 16 Jahre bzw. sich in Ausbildung befinden werden ebenfalls 350,00 Euro akzeptiert.
Sind Sie bedürftig?
Wenn Sie bedürftig sind helfen wir Ihnen gern. Sie benötigen einen Tafelausweis, um Lebensmittel von der Tafel Roth e. V. zu erhalten.
Antragstellung
Antragsstellung:
Nur in den Ausgabestellen vor Ort
- Ausgabestelle Roth: Samstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
- Ausgabestellen Hilpoltstein und Greding : Während den Ausgabezeiten
Dokumente
Benötigte Dokumente für die Antragsstellung:
- Mitteilungen des Jobcenters über die Höhe des
Arbeitslosengeldes I oder II - Verdienstbescheinigungen oder Rentenmitteilungen
- Mietverträge
- Personalausweise







